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   EuGH, 26.01.2017 - C-614/13 P   

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EuGH, 26.01.2017 - C-614/13 P (https://dejure.org/2017,1004)
EuGH, Entscheidung vom 26.01.2017 - C-614/13 P (https://dejure.org/2017,1004)
EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - C-614/13 P (https://dejure.org/2017,1004)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Masco u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher, französischer, italienischer, niederländischer und österreichischer Markt für Badezimmerausstattungen - Koordinierung der Verkaufspreise und Austausch sensibler Geschäftsinformationen - Einheitliche und ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Masco u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher, französischer, italienischer, niederländischer und österreichischer Markt für Badezimmerausstattungen - Koordinierung der Verkaufspreise und Austausch sensibler Geschäftsinformationen - Einheitliche und ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Masco u.a. / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. September 2013 in der Rechtssache T-378/10, Masco Corp. u. a. / Europäische Kommission, mit dem eine Klage abgewiesen wurde, die auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses K(2010) 4185 endg. der Kommission ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-441/11

    Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts

    Auszug aus EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
    Somit ist, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt in einen "Gesamtplan" einfügen, die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 41, sowie vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 156).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen nachweislich durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten rechtswidrigen Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 42, sowie vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 157).

  • EuGH, 24.06.2015 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
    Somit ist, wenn sich die verschiedenen Handlungen wegen ihres identischen Zwecks der Verfälschung des Wettbewerbs im Binnenmarkt in einen "Gesamtplan" einfügen, die Kommission berechtigt, die Verantwortung für diese Handlungen anhand der Beteiligung an der Zuwiderhandlung als Ganzes aufzuerlegen (Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 41, sowie vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 156).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen nachweislich durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung der von allen Beteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem von anderen Unternehmen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten rechtswidrigen Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (Urteile vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 42, sowie vom 24. Juni 2015, Fresh Del Monte Produce/Kommission und Kommission/Fresh Del Monte Produce, C-293/13 P und C-294/13 P, EU:C:2015:416, Rn. 157).

  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, auf Klagegründe und Argumente einzugehen, die im Lauf des Verfahrens, insbesondere im verfahrenseinleitenden Schriftsatz nicht oder nicht hinreichend klar und bestimmt geltend gemacht wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2001, Connolly/Kommission, C-274/99 P, EU:C:2001:127, Rn. 121, und vom 20. März 2014, Rousse Industry/Kommission, C-271/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:175, Rn. 17 bis 19).
  • EuGH, 13.01.2011 - C-92/10

    Media-Saturn-Holding / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

    Auszug aus EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
    Die Würdigung der Tatsachen und Beweise ist somit vorbehaltlich ihrer Verfälschung keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren unterliegt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. September 2009, Alcon/HABM , C-481/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:579, Rn. 18, Urteil vom 13. Januar 2011, Media-Saturn-Holding/HABM , C-92/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:15, Rn. 27, und Urteil vom 3. März 2016, AgriCapital/HABM , C-440/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:144, Rn. 32).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-238/12

    FLSmidth / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

    Auszug aus EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren nämlich grundsätzlich nur dafür zuständig, die rechtliche Entscheidung im ersten Rechtszug über das Parteivorbringen zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 2014, FLSmidth/Kommission, C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 42, und vom 22. Mai 2014, ASPLA/Kommission, C-35/12 P, EU:C:2014:348, Rn. 39).
  • EuGH, 20.03.2014 - C-271/13

    Rousse Industry / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, auf Klagegründe und Argumente einzugehen, die im Lauf des Verfahrens, insbesondere im verfahrenseinleitenden Schriftsatz nicht oder nicht hinreichend klar und bestimmt geltend gemacht wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2001, Connolly/Kommission, C-274/99 P, EU:C:2001:127, Rn. 121, und vom 20. März 2014, Rousse Industry/Kommission, C-271/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:175, Rn. 17 bis 19).
  • EuGH, 21.10.2014 - C-669/13

    Mundipharma / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
    Somit geht dieser Teil des Rechtsmittelgrundes ins Leere und ist zurückzuweisen, da das Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen im Rahmen des ersten Teils des ersten Rechtsmittelgrundes nicht geeignet ist, die Schlussfolgerung des Gerichts in den Rn. 58 und 62 des angefochtenen Urteils in Frage zu stellen, wonach die Kommission zu Recht angenommen hat, dass eine einheitliche Zuwiderhandlung vorliege (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 28. Oktober 2004, Kommission/CMA CGM u. a., C-236/03 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2004:679, Rn. 30 bis 32, und vom 21. Oktober 2014, Mundipharma/HABM, C-669/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2308, Rn. 36).
  • EuGH, 28.10.2004 - C-236/03

    Kommission / CMA CGM u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
    Somit geht dieser Teil des Rechtsmittelgrundes ins Leere und ist zurückzuweisen, da das Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen im Rahmen des ersten Teils des ersten Rechtsmittelgrundes nicht geeignet ist, die Schlussfolgerung des Gerichts in den Rn. 58 und 62 des angefochtenen Urteils in Frage zu stellen, wonach die Kommission zu Recht angenommen hat, dass eine einheitliche Zuwiderhandlung vorliege (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 28. Oktober 2004, Kommission/CMA CGM u. a., C-236/03 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2004:679, Rn. 30 bis 32, und vom 21. Oktober 2014, Mundipharma/HABM, C-669/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2308, Rn. 36).
  • EuGH, 22.05.2014 - C-35/12

    ASPLA / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren nämlich grundsätzlich nur dafür zuständig, die rechtliche Entscheidung im ersten Rechtszug über das Parteivorbringen zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 2014, FLSmidth/Kommission, C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 42, und vom 22. Mai 2014, ASPLA/Kommission, C-35/12 P, EU:C:2014:348, Rn. 39).
  • EuG, 16.09.2013 - T-378/10

    Masco u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.01.2017 - C-614/13
    Mit ihrem Rechtsmittel begehren die Masco Corp., die Hansgrohe AG, die Hansgrohe Deutschland Vertriebs GmbH, die Hansgrohe Handelsgesellschaft mbH, die Hansgrohe SA/NV, die Hansgrohe BV, die Hansgrohe SARL, die Hansgrohe Srl, die Hüppe GmbH, die Hüppe GesmbH, die Hüppe Belgium SA/NV und die Hüppe BV die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. September 2013, Masco u. a./Kommission (T-378/10, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2013:469), mit dem das Gericht ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses K(2010) 4185 endg.
  • EuGH, 03.12.2015 - C-280/14

    Italien / Kommission - Rechtsmittel - Regionalpolitik - Regionales operationelles

  • EuGH, 24.09.2009 - C-481/08

    Alcon / HABM und *Acri.Tec

  • EuGH, 03.03.2016 - C-440/15

    AgriCapital / HABM

  • EuGH, 16.01.2019 - C-265/17

    Kommission/ United Parcel Service - Rechtsmittel - Kontrolle von

    Die Würdigung der Tatsachen und Beweise ist somit vorbehaltlich ihrer Verfälschung keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren unterliegt (Urteil vom 26. Januar 2017, Masco u. a./Kommission, C-614/13 P, EU:C:2017:63, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-420/16

    Izsák und Dabis / Kommission

    40 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2017, Masco u. a./Kommission (C-614/13 P, EU:C:2017:63, Rn. 32), vom 12. September 2017, Anagnostakis/Kommission (C-589/15 P, EU:C:2017:663, Rn. 55), vom 30. April 2014, FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 42), und vom 22. Mai 2014, ASPLA/Kommission (C-35/12 P, EU:C:2014:348, Rn. 39).

    55 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2017, Masco u. a./Kommission (C-614/13 P, EU:C:2017:63, Rn. 32), vom 12. September 2017, Anagnostakis/Kommission (C-589/15 P, EU:C:2017:663, Rn. 55), vom 30. April 2014, FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 42), und vom 22. Mai 2014, ASPLA/Kommission (C-35/12 P, EU:C:2014:348, Rn. 39).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-453/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    Die Würdigung der Tatsachen und Beweise ist somit vorbehaltlich ihrer Verfälschung keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2017, Masco u. a./Kommission, C-614/13 P, EU:C:2017:63, Rn. 35, vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 35, sowie vom 3. September 2020, Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u. a./Kommission, C-817/18 P, EU:C:2020:637, Rn. 46).
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